Bundesteilhabegesetz: Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen - Leistungserbringung wie aus einer Hand

BTHG: Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen - Leistungserbringung wie aus einer Hand - Nr. 308

Mit den Änderungen der Pflegeneuausrichtungs- und Pflegestärkungsgesetze zum SGB XI haben

viele Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung

bekommen.

 

Seiten: 84

Themengebiet: BTHG, Eingliederungshilfe, Räumlichkeiten, SGB XII, Existenssicherung, Nr. 96, Leistungserbringung

Bestellnummer: 308

ISBN: 978-3-96702-001-4

 

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Mit den Änderungen der Pflegeneuausrichtungs- und Pflegestärkungsgesetze zum SGB XI haben viele Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen.

 

Damit kam es verstärkt zu einem Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI mit den Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Bei der Leistungsgewährung außerhalb von Einrichtungen waren damit die Probleme der praktischen Umsetzung vorprogrammiert. Ein Grundprinzip des neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX ist die umfassende Leistungsgewährung: trägerübergreifende Bedarfserkennung, Günstigkeitsprinzip bei der Antragstellung und Leistungswährung wie aus einer Hand.

Damit eine umfassende Versorgungsplanung möglich ist, werden auch die Pflegekassen und die Träger der Hilfe zur Pflege in die Teilhabeplanung einbezogen.

 

Ziel ist eine koordinierte umfassende Leistungsgewährung unter Einschluss der Pflegeleistungen. Beim Zusammentreffen von Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe bekommt der Träger der Eingliederungshilfe daher den Auftrag zur Leistungsgewährung und Leistungserbringung wie aus einer Hand.

 

Die Arbeitshilfe will den Akteuren in der Praxis bei der Gestaltung dieses jetzt verbindlich gewordenen Prozesses helfen, damit für die Leistungsberechtigten die Versorgungs-, Teilhabe- und Gesamtplanung optimal gelingt.

 

Sie stellt das Prinzip der Leistungsgewährung wie aus einer Hand dar und beschreibt die Einbeziehung der Pflegekassen in das Teilhabeplanverfahren.

Dazu werden die Empfehlungen zu den Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung durch einen Träger der Eingliederungshilfe dargestellt und die übernahmefähigen Leistungen der Pflegeversicherung beschrieben.


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Kundenrezensionen

Kommentare: 1
  • #1

    Anonym (Donnerstag, 30 Januar 2020 10:28)

    Wie immer fundiert geschrieben. Übersichtlich und auf den Punkt gebracht.


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