Mit dem vierten Umsetzungsschritt des BTHG ist die
Eingliederungshilfe jetzt nicht mehr eine Leistung der Sozialhilfe im SGB XII. Die neue Eingliederungshilfe ist jetzt Teil des SGB IX.
Damit geht eine Vielzahl von Änderungen einher, ... (mehr lesen)
Im
Teilhaberecht führt das Bundesteilhabegesetz die trägerübergreifende Leistungsgewährung „alles aus einer Hand“ ein, nur in der Eingliederungshilfe wird in den Einrichtungen eine Leistungstrennung
durchgeführt: mit dem Inkrafttreten de ... (mehr lesen)
Mit der Leistungstrennung kommt ab 2020 der Träger
der Eingliederungshilfe nicht mehr für die existenzsichernden Leistungen in den stationären Einrichtungen auf.
Für Bezieher einer Rente hat diese Leistungstrennung gravierende Auswi ... (mehr lesen)
Digitaler Selbstlernkurs zur Grundsicherung: erstmals erhalten Bewohner in den ehemals stationären Einrichtungen Leistungen der Grundsicherung direkt ausgezahlt. Im Detail geht der
Kurs auf die Neuerungen ein und vermittelt in einer modernen ... (mehr lesen)
Mit dem BTHG kommt auf die gesetzlichen Betreuer eine Vielzahl von Aufgaben zu. Die Eingliederungshilfe und die Grundsicherung ändern sich ab 2020 an vielen Stellen, einige
dieser Änderungen sind schon ab 2018 vorgezogen wirksam.
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JETZT NEU MIT DEN ÄNDERUNGEN FÜR 2021: Behinderte Menschen, die
in einer WfbM tätig sind, unterliegen der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dabei gelten eine Vielzahl von Sonderregelungen, die die für die Lohnabr ... (mehr lesen)