Wissen: Assistenz in der Behindertenhilfe

Was ist Assistenz? Was unterscheidet sie von der Betreuung?

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Der Begriff Assistenz in der Behindertenhilfe, auch persönliche Assistenz genannt, ersetzt den Begriff Betreuung. Er steht für eine selbstbestimmte Behindertenhilfe, die Menschen mit Behinderung ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll.

 

Konkret wird dabei Menschen mit Behinderung im Alltag in verschiedenen Bereichen geholfen (assistiert), indem Handlungen zur Alltagsbewältigung  vollständig oder teilweise übernommen werden oder indem eine Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung angestrebt wird zum Beispiel:

  • im Haushalt,
  • beim Einkaufen oder
  • bei Behördengängen.

Ihren Assistenten wählen dabei die Betroffenen selbst aus. Er wird nicht vorgeschrieben. Zudem kann der Behinderte frei entscheiden in welchen Bereichen er konkret Assistenz bzw. Hilfe und Unterstützung möchte. Die Assistenz ist dabei sehr frei und in einem hohen Maß von der Selbstbestimmung des Beeinträchtigten geprägt. 

 

Dieses Konzept ist Bestandteil des Inklusionsgedanken. 

 

Typischer Fehler: Assistenz ist keine Betreuung

So hat die Assistenz auch nichts mit dem vom Betreuungsgericht bestellten gesetzlichen Betreuer zu tun. Qualifizierte Assistenzleistungen werden von Fachkräften erbracht, einfache Assistenzleistungen werden von geeigneten Personen erbracht.

Persönliches Budget für Assistenzleistungen

Assistenzleistungen können im Rahmen des persönlichen Budgets erbracht werden. Für einfache Assistenzleistungen steht zudem eine pauschale Geldleistung zur Verfügung, die für selbstorganisierte Hilfen eingesetzt werden kann.


Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

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