Wissen: Behindertenhilfe

Was ist die Behindertenhilfe? Wie agiert sie?

Wissen › Behindertenhilfe

 

Die Behindertenhilfe soll Menschen mit Behinderung Hilfe und Beratung bieten und dafür entsprechende Angebote bereithalten. Die Behindertenhilfe ist dabei kein spezielles Gesetz, der Begriff umfasst vielmehr verschiedene Gesetze und Finanzierungsformen, die dann als Behindertenhilfe bezeichnet werden. 

 

Was können Leistungsangebote der Behindertenhilfe sein?

behindertenhilfe leistungsangebote

Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:

  • Fahrdienste: z.B. Fahrten zum Arzt, zur Tagespflegeeinrichtung,…
  • Beratungsstellen: Beratungsangebote, Teilhabeberatung, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB),…
  • integrative Einrichtungen wie Kindergärten, Integrationsbetriebe,…
  • berufliche Eingliederung und Integrationshilfen mit Ziel einer dauerhaften Erwerbstätigkeit
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Förderschulen, sonderpädagogische Schulformen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), sonder- und heilpädagogische Kindergärten
  • spezielle Berufsschulen, zum Beispiel für Hörgeschädigte
  • Berufsausbildung: zum Beispiel für Hörgeschädigte oder Blinde
  • Frühförderung: pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wer kann Leistungsträger der Behindertenhilfe sein?

leistungsträger in der behindertenhilfe

Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:

  • die Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
  • die Rentenversicherung (SGB VI)
  • die Kinder - und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • die Pflegeversicherung (SGB XI)
  • die Sozialhilfe (SGB XII)
  • ….

Wer kann Leistungserbringer der Behindertenhilfe sein?

leistungserbringer in der behindertenhilfe

Jedes Leistungsgesetz beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine Einrichtung oder ein Dienst als Leistungserbringer im Rahmen des jeweiligen Sozialgesetzbuches tätig sein kann. In der Regel müssen die Leistungserbringer Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die dabei einzuhaltende Qualität und die für die Leistungen zu zahlende Vergütung abschließen.

Leistungserbringer können gemeinnützige, private oder öffentliche Träger sein z.B.: 

  • die Lebenshilfe
  • Selbsthilfeinitiativen
  • die Caritas
  • Elternvereine
  • die Diakonie

Bei ca. 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland wird die enorme Bedeutung der Behindertenhilfe deutlich. 


Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

mehr zur behindertenhilfe und eingliederungshilfe lesen

Die Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe - Nr
NEUE AUSGABE FÜR 2024 - Von der Betreuung zur Assistenz: Das BTHG (Bundesteilhabegesetz) ersetzt in der Eingliederungshilfe die bisherigen Betreuungsleistungen durch Assistenzleistungen. Die Ziele, Formen, Inhalte und die Gewährung von A ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
BTHG: Die neuen Verfahrensregelungen - Nr. 304
Zum Jahresbeginn 2018 ist der dritte Umsetzungsschritt des BTHG vollzogen worden. Im überarbeiteten Teil 1 des SGB IX sind eine Vielzahl von Verfahrensregelungen für das Sozialverfahren der Rehabilitationsträger verändert worden. Davon ist ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz 2016
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist im Bundestag verabschiedet worden und in Kraft. Das BTHG ist ein Artikelgesetz: in 25 Artikeln werden bestehende Gesetze verändert, allen voran das SGB IX und das SGB XII.   Seiten: 115 Th ... (mehr lesen)
ab 11,95 € 1
Die Änderungen des neuen SGB XI für die Behinderte
Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ist die Erneuerung des SGB XI abgeschlossen. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert ... (mehr lesen)
10,00 € 1
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: SGB XI in der Behin
Die Änderungen im SGB XI führen zu einer Verbesserung der Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: auch ohne eine Pflegestufe („Pflegestufe 0“) besteht jetzt zu den bisherigen Betreuungsleistungen Anspruch auf ... (mehr lesen)
10,00 € 1
Warum man Sozialhilfe nicht beantragen kann - Nr.
Nichts hält sich so hartnäckig, wie etwas, was es gar nicht gibt: den „Antrag auf Sozialhilfe“ gibt es nicht, aber es wird so getan, als gäbe es ihn. Und das hat führt dann zu nicht immer optimalen Ergebnissen. 58 Seiten.   Be ... (mehr lesen)
10,00 € 1

fachbeitrag zum tvöd

FACHBEITRAG: Arbeitsverhältnisse in Anlehnung an den TVöD

In diesem Beitrag lernen Sie warum der Satz „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD“ ungewollt zur vollständigen Anwendung des TVöD führt. Es wird natürlich auch aufgezeigt wie sich dies verhindert lässt.

› mehr


ditschler seminare fachartikel

Werkstattrat = Betriebsrat?

Nein natürlich nicht. Aber was macht eigentlich ein Werkstattrat? Online lernen auf Ditschler Seminare. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt den Werkstattrat Artikel lesen ›


eingruppierungen kostenloser artikel

FACHARTIKEL: DIE TÜCKEN DER EINGRUPPIERUNG

Wenn Beschäftigte eine doppelte Qualifikation haben und Tätigkeiten ausüben, die nicht eindeutig voneinander trennbar sind, entstehen Probleme bei der Eingruppierung. › mehr



ratgeber für gesetzliche betreuer fachbuch

RATGEBER FÜR BETREUER 

Die beliebte Arbeitshilfe "Ratgeber für gesetzliche Betreuer" ist nun in einer verkürzten, vereinfachten Version erhältlich. Ab 25 Stück wird sie zudem mit Ihrem Logo und Ihrem Begrüßungstext versehen.

Mehr erfahren über AP 91 SPEZIAL ›


leistungsträger soziale teilhabe

Wer kann Leistungsträger sein?

Die sieben Rehabilitationsträger sind die Leistungsträger für die Leistungen zur Teilhabe; diese umfassen die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung und zur sozialen Teilhabe.

Jetzt den Leistungsträger Artikel lesen ›