Der rückwirkende Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Überstundenzuschläge
18.12.2024, 13.00-16.00 Uhr, Webinar Nr. 685
Am 5. Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag haben sobald sie Mehrarbeitsstunden leisten. Teilzeitbeschäftigte können diese Ansprüche für bereits geleistete Mehrarbeit in der Vergangenheit geltend machen.
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