Der Leitfaden erläutert die gesetzlichen Grundlagen, zeigt die aktuellen Ausführungsbestimmungen in verschiedenen Bundesländern auf und gibt Hinweise zur Antragstellung, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Leistungen. Darüber hinaus werden typische Fallkonstellationen, Abgrenzungen zu anderen Leistungen und die Bedeutung der ICF-Lebensbereiche für die Bedarfsermittlung praxisnah dargestellt.
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Die Möglichkeit, soziale Beziehungen zu pflegen und am familiären Leben teilzuhaben, ist ein grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Gerade für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben und rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen sind, stellt die Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte zu Angehörigen und nahestehenden Personen oft eine besondere Herausforderung dar. Die räumliche Trennung vom Herkunftsumfeld, institutionelle Strukturen und behinderungsbedingte Barrieren können dazu führen, dass der Kontakt zur Familie und zum sozialen Netzwerk erschwert oder gar unterbrochen wird.
Vor diesem Hintergrund kommt den Besuchsbeihilfen als Leistung der Eingliederungshilfe eine zentrale Bedeutung zu. Sie sind im § 113 Abs. 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 115 SGB IX als eigenständige Leistung zur sozialen Teilhabe verankert und dienen dazu, gegenseitige Besuche zwischen Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen finanziell zu ermöglichen, sofern diese im Einzelfall zur Förderung der Teilhabe erforderlich sind. Damit leisten Besuchsbeihilfen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Isolation, zur Stärkung familiärer Bindungen und zur Förderung der emotionalen Stabilität der Betroffenen.
Die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Besuchsbeihilfen sind komplex. Sie reichen von der Antragsstellung über die Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren bis hin zur konkreten Ausgestaltung als Geld- oder Sachleistung. Die Leistung ist als Ermessensleistung ausgestaltet, wodurch der Träger der Eingliederungshilfe sowohl das „Ob“ als auch das „Wie“ der Leistungsgewährung im Lichte der individuellen Lebenssituation zu prüfen hat. Die Erforderlichkeit der Besuchsbeihilfe muss dabei stets anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls nachvollziehbar begründet werden. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung medizinischer, psychosozialer und sozialräumlicher Aspekte sowie die Berücksichtigung der Wünsche und Bedarfe der leistungsberechtigten Person.
Mit dem vorliegenden Praxisleitfaden möchten wir Fachkräften, Leistungsträgern, Einrichtungen sowie betroffenen Menschen und ihren Angehörigen eine verständliche und praxisnahe Orientierungshilfe an die Hand geben. Der Leitfaden erläutert die gesetzlichen Grundlagen, zeigt die aktuellen Ausführungsbestimmungen in verschiedenen Bundesländern auf und gibt Hinweise zur Antragstellung, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Leistungen. Darüber hinaus werden typische Fallkonstellationen, Abgrenzungen zu anderen Leistungen und die Bedeutung der ICF-Lebensbereiche für die Bedarfsermittlung praxisnah dargestellt.
Unser Ziel ist es, die Umsetzung der Besuchsbeihilfen im Sinne einer personenzentrierten und teilhabeorientierten Eingliederungshilfe zu unterstützen. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden dazu beiträgt, die bestehenden Hürden bei der Inanspruchnahme von Besuchsbeihilfen abzubauen, die Rechte der Leistungsberechtigten zu stärken und die soziale Teilhabe von Menschen in besonderen Wohnformen nachhaltig zu fördern.
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Autor: Kurt Ditschler
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