Sie haben einen Schulungs- und Fortbildungsbedarf? Ob für ein kleines Team oder die gesamte Abteilung. Wir kommen zu Ihnen und führen nach Ihren Wünschen aus. Für Workshops, zum Seminar oder zur Begutachtung.
Sie möchten lieber ein Inhouse Seminar oder Workshop digital? Gerne realisieren wir über Skype oder ZOOM auch diesen Wunsch. Einfach und unkompliziert. Dabei ist auch eine größere Anzahl von Mitarbeitern an verschiedenen Standorten (z.B. Home-Office) kein Problem. Über unsere Geschäftskunden-Lösung beim Video-Konferenzanbieter ZOOM können wir dies professionell und hochwertig mit Ihnen umsetzen. Falls Sie über eine eigene interne Softwarelösung verfügen, kann diese auch genutzt werden.
Wir bieten
Im Inhouse Seminar gehen wir auf Ihre spezifischen Themen & Herausforderungen ein. Dies kann von einer Schulung bis hin zu einer gemeinsamen Begutachtung gehen.
Schicken Sie nicht ihr Team durch die ganze Republik. Lassen Sie effektiv und preisgünstig vor Ort schulen oder auch gerne digital in einer Online-Fortbildung.
Von Cuxhaven bis Passau, von Königslutter bis Köln. Geschult wird bei Ihnen. Vor Ort oder digital. Als Workshop oder Seminar.
Inhouse Seminare und Workshops zu folgenden Themen an
Einführungsseminare in das Arbeits- und Tarifrecht
Arbeits- und Tarifrecht in sozialen Einrichtungen: Die Anwendung des TVöD
Aktuelle Änderungen im Arbeits- und Tarifrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitbeschäftigung
Umsetzung des BetrVG : Tendenzschutz in sozialen Einrichtungen
ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)
Personal, HR &
Marketing:
Personalgewinnung
Einführung in das BetrVG
Eingruppierungen im TVöD / TV-L
Arbeitsrecht für Leitungskräfte
Einführung in das SGB II und das SGB XII
Rechtsgrundlagen der Behindertenhilfe: Grundsicherung - Eingliederungshilfe - SGB IX
SGB XI für die Behindertenhilfe
Seminare zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Digitalisierung: MS Excel, MS WORD, MS OUTLOOK Content Marketing, Google Produkte, Webseiten & Webshops
Wie kann ein nicht zuständiger Reha-Träger zum leistenden Reha-Träger werden? Eigentlich wird eine Leistung vom zuständigen Reha-Träger geleistet, es gibt jedoch auch nach § 15 SGB IX Ausnahmen davon. Dies wird als trägerübergreifende Leistungserbringung verstanden.
Bleiben Sie auf dem neusten Stand mit unserem Newsletter. Wir halten Sie auf dem Laufenden über aktuelle Änderungen und Neuigkeiten aus der Welt des Arbeits- und Sozialrechts. › mehr