Die Tarifänderungen 2023 im TVöD-VKA

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Tarifeinigung für den TVöD-VKA

Der weitere zeitliche Ablauf

 

Am 22. April 2023 haben sich die Tarifparteien auf ein Bündel von Tarifänderungen geeinigt.

Bis zum 15. Mai 2023 haben die Tarifparteien noch die Möglichkeit Einspruch gegen die Einigung

einzulegen. In den nachfolgenden Redaktionsverhandlungen werden die Texte der

Änderungstarifverträge verfasst.

Erst wenn diese Änderungstarifverträge unterschrieben sind, werden die Tarifänderungen wirksam.

 

 

 

Was wird verändert?Entgelttabellen und monatliche Zulagen

Zum 1. März 2024 werden die Entgelttabellen für die E-, S- und P-Entgeltgruppen geändert. Die

Tabellenentgelte aller Entgeltgruppen werden erhöht. Dazu werden die Anlagen im TVöD-VKA

geändert.

Bis Ende Februar 2024 gelten die bisherigen Entgelttabellen weiter.

Die in Monatsbeträgen festgelegten dynamischen Zulagen werden ebenfalls zum 1.März 2024 um

11,5 % einheitlich erhöht. Die nicht dynamischen Zulagen (Schicht-, Wechselschicht-, Wohnzulage

bleiben in der Höhe unverändert).

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD, die

monatlichen Entgelte nach dem TVSöD sowie das monatliche Studienentgelt nach dem TVSöD

werden ab dem 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

 

 

TV Inflationsausgleich

In einem den TVöD ergänzenden Tarifvertrag wird eine Sonderzahlung zur Abmilderung der

gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser Tarifvertrag ist nicht

Bestandteil des TVöD-VKA.

Der Inflationsausgleich 2023 beträgt 1240 € (für Auszubildende und Praktikanten 620 €) und wird mit

dem Entgelt für den Monat Juni 2023 ausgezahlt.

In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten jeweils eine monatliche

Sonderzahlung von Höhe von 220 € (Auszubildende und Praktikanten 110 €).

 

 

Neue Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und in der PflegeVorweggewährung von höheren Stufen und Stufenzulagen

 

Den in einer S- oder P-Gruppe eingruppierten Beschäftigten kann ein bis zu zwei Stufen höheres

Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden. Ab der Stufe 5 kann ihnen ein um bis zu 20 % der

Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt gezahlt werden.

Diese Regelung zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften

kann zeitlich befristet werden und ist jederzeit widerruflich.

 

 

Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten

Neben den tariflich vorgesehenen Zulagen bzw. Zuschlägen für Dienste zu ungünstigen Zeiten

können zudem aufgrund von Betriebsvereinbarungen weitere bzw. geänderte Zulagen bzw. Zuschläge

gewährt werden.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.


Fachbuch zu den TVÖD VKA Tarifänderungen

TVöD-VKA: Tarifänderungen 2023 / 2024 - Nr. 515
Die Tarifparteien haben sich am 22. April 2023 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Bereich des TVöD-VKA geeinigt. Einige Änderung treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft, andere Änderungen werden am 1. Juli 2 ... (mehr lesen)
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