Durch das BTHG wurde im SGB IX die neue Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ eingefügt. Schulbegleitung wird dieser Leistungsgruppe zugeordnet.
Für jede Leistungsgruppe legt das SGB IX die zuständigen Leistungsträger fest und bestimmt, wie der Prozess der Zuständigkeitsklärung, Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Feststellung des Bedarfs ablaufen muss. Damit gelten die veränderten Regelungen über den Ablauf des Reha-Prozesses auch für die
Ermittlung und Gewährung der Leistung „Schulbegleitung“.
Seiten: 88
ISBN: 978-3-96702-004-5
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Durch das BTHG wurde im SGB IX die neue Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ eingefügt. Schulbegleitung wird dieser Leistungsgruppe zugeordnet.
Für jede Leistungsgruppe legt das SGB IX die zuständigen Leistungsträger fest und bestimmt, wie der Prozess der Zuständigkeitsklärung, Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Feststellung des Bedarfs ablaufen muss.
Damit gelten die veränderten Regelungen über den Ablauf des Reha-Prozesses auch für die
Ermittlung und Gewährung der Leistung „Schulbegleitung“.
Die Eingliederungshilfe wird ab dem 1. Januar 2020 in veränderter Form Teil des SGB IX. Wenn der Träger der Eingliederungshilfe für die Leistungsgewährung zuständig ist, dann sind die neuen Regelungen aus dem Teil 2 SGB IX anzuwenden. Die neuen Regelungen über das Gesamtplanverfahren müssen dabei bereits ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden.
Diese neuen Regelungen der Eingliederungshilfe gelten ab 2020 auch für die Träger der Jugendhilfe, wenn sie für Leistungen der Teilhabe an Bildung zuständig sind.
Die Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte Hilfestellung für die Umsetzung des BTHG für die
Leistungen der Schulbegleitung:
Erhältlich als gebundene Broschüre oder als PDF in DIN A-4 mit 88 Seiten.
Alternativ können Sie auch per E-Mail: verlag@ditschler.de bestellen.
Poster: Leistungen zur Teilhabe
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