Das Stundenentgelt im TVöD

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Karla ist eingruppiert in Entgeltgruppe S 8b Stufe 6.  In der Entgeltabrechnung wird das Stundenentgelt ausgewiesen in Höhe von 24,91 €.
Sie ist erstaunt, dass der auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts in allen Monaten stets gleich ist, obwohl die Anzahl der Arbeitstage in den einzelnen Monaten unterschiedlich ist.

 
Nach § 15 TVöD-VKA erhält die Beschäftigte monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Die Entgelttabellen befinden sich in der Anlage zum TVöD-VKA.

In den Entgelttabellen sind die Monatsbeträge ausgewiesen. Eine Tabelle mit den Stundenentgelten gibt es im TVöD-VKA nicht.

Die Stundenentgelte werden nach der Vorgabe in § 24 Abs.3 TVöD-VKA ermittelt:

Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs.1 TVöD-VKA) zu teilen.

Das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe S 8b Stufe 6 beläuft sich auf 4.307,92 €.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 6 Abs.1 TVöD-VKA beträgt 39 Stunden im Tarifgebiet West.

Der statistische Monat umfasst 4,348 Wochen.

Das Stundenentgelt berechnet sich aus 4.307,92 € geteilt durch 4,348 x 39 Stunden.

Für die Entgeltgruppe S 8b Stufe 6 beläuft sich das Stundenentgelt damit auf 24,91 €.

Das Stundenentgelt ist in jedem Kalendermonat gleich hoch, da es sich nicht nach den im Kalendermonat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



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