Das neue Betreuungsrecht

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Das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ hat am Freitag letzter Woche seine letzte parlamentarische Hürde genommen und wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. 

 

Das Betreuungsrecht wird nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert. Bislang wurde im Betreuungsrecht vielfach auf die Regelungen im Vormundschaftsrecht verwiesen. Jetzt sind alle Regelungen im BGB in einem Titel „Rechtliche Betreuung“ zusammenfasst worden.

 

In diesem Titel des BGB befinden sich künftig die Bestimmungen über die Betreuerbestellung, die Führung der Betreuung, die Aufgaben des Betreuungsgerichts und die Vergütung und den Aufwendungsersatz.

 

Das bisherige „Betreuungsbehördengesetz“ wird durch das „Betreuungsorganisationsgesetz“ (BtoG) abgelöst.

Das „Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz“ (VBVG) bleibt dagegen in veränderter Form bestehen.

Weitere Änderungen gibt es zudem im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ und in der „Zivilprozessordnung“.

 

Die Erforderlichkeit von rechtlichen Betreuungen wird künftig besonders geprüft: das Angebot von anderen Hilfen zur Vermeidung von Betreuungen wird ausgebaut. Der Betreuer hat wie bisher die Aufgabe die Angelegenheiten rechtlich und nicht faktisch zu besorgen. Dabei hat die Unterstützung Vorrang vor der Vertretung: der Betreuer hat die Angelegenheiten so zu besorgen, dass der Betreute im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.

 

 

Für Betreuer wird es neue Unterstützungsangebote geben, aber auch erweiterte Berichts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht. Die Aufsichtsplichten des Gerichts werden erweitert.

 

Das neue Betreuungsrecht hat viele Auswirkungen auf die Betreuten, deren rechtliche Betreuer, die Betreuungsbehörden und die Betreuungsgerichte. Aber auch die Einrichtungen und Dienste, die Leistungen für Betreute erbringen, werden sich auf Änderungen vorbereiten müssen.

 

Die ersten aktuellen Arbeitshilfen zum neuen Betreuungsrecht sollen den Einstieg in die veränderten Rechtsgrundlagen erleichtern. Die Reihe wird durch fachliche Arbeitshilfen fortgesetzt. 


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



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