Mehrere Arbeitsverhältnisse und bei demselben Arbeitgeber und die Eingruppierung

Eingruppierung, Mehrere Jobs, gleicher Arbeitgeber, Sachzusammenhang, Entgeltgruppe, §12 TVöD

Fachartikel › 

Mehrere jobs bei einem arbeitgeber - das problem

Karla ist als Erzieherin in der Einrichtung mit 30 Wochenstunden beschäftigt. Sie ist eingruppiert in Entgeltgruppe S 8b. Sie will jetzt zusätzlich die Hausmeistertätigkeit in der Einrichtung mit 9 Wochenstunden übernehmen. Wie wird sie künftig eingruppiert?

IN welcher entgeltgruppe wird man eingruppiert?

Nach § 12 TVöD wird eine Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die gesamte von ihr nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals dieser Entgeltgruppe erfüllen.

Der Zeitanteil ist entscheidend bei der Eingruppierung

Karla übt mindestens zur Hälfte die Tätigkeit einer Erzieherin aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe S8b eingruppiert werden. Da die Hausmeistertätigkeit für sich genommen in die Entgeltgruppe E 4 einzugruppieren wäre, würde sie für den Zeitanteil der Hausmeistertätigkeit kräftig überbezahlt.

Wie werden Mehrere Arbeitsverhältnisse eingruppiert? Stehen sie in einem Sachzusammenhang?

Wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können nach § 2 Abs.2 TVöD mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber begründet werden.

Die Tätigkeiten als Erzieherin und als Hausmeisterin stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher kann die Einrichtung mit Karla für die Hausmeistertätigkeit einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen. In diesem zweiten Arbeitsverhältnis wird die Hausmeistertätigkeit zeitlich überwiegend ausgeübt. Die Eingruppierung erfolgt daher in die Entgeltgruppe E 4.

Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Erzieherin mit der Eingruppierung in S 8b. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Hausmeisterin mit der Eingruppierung in E 4.

Für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer werden beide Arbeitsverhältnisse zusammengefasst.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Mehr zum Thema Eingruppierung:

Arbeitsverträge in Anlehnung an den TVöD - Nr. 500
Freie Träger müssen den TVöD nur zwingend in vollem Umfang anwenden, wenn sie Vollmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband sind oder wenn sie mit einer Gewerkschaft im Rahmen eines Haustarifvertrages die volle Anwendung des TVöD vereinbart ... (mehr lesen)
ab 18,95 € 1

Mehr zum Thema TVöD:

Arbeitsverträge in Anlehnung an den TVöD - Nr. 500
Freie Träger müssen den TVöD nur zwingend in vollem Umfang anwenden, wenn sie Vollmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband sind oder wenn sie mit einer Gewerkschaft im Rahmen eines Haustarifvertrages die volle Anwendung des TVöD vereinbart ... (mehr lesen)
ab 18,95 € 1
TVÖD-VKA – die Änderungen 2022 - Nr. 507
Die Tabellenentgelte werden in den einzelnen Entgelttabellen unterschiedlich erhöht. In der Arbeitshilfe werden die Tarifänderungen übersichtlich dargestellt und beispielhaft erläutert.    Seiten: 60 Themengebiet: TVöD, ... (mehr lesen)
18,95 € ab 16,95 € 1
Regenerationstage und Umwandlungstage (TVöD-VKA) -
Die Tarifparteien im Bereich des TVöD-VKA haben sich am 18. Mai 2022 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Ende August sind die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen worden. ... (mehr lesen)
ab 24,95 € 1
Den TVöD richtig anwenden: Bereitschaftsdienste -
Die Anwendung der tariflichen Regelungen über den Bereitschaftsdienst ist nicht ganz einfach. Bereitschaftsdienste werden außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistet: daher gelten viele der Regelungen für die tarifliche Arbeitszeit nic ... (mehr lesen)
18,95 € 1
Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L - Nr. 501
36 Seiten.   Bestellnr: 501   Erhältlich als Pdf.
10,00 € 1
TV-L: Überleitung nach dem Wegfall der verlängerte
Die Tarifparteien haben sich 2023 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Zu den Änderungen gehört auch der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten zum 1. Oktober 2024. Dies ... (mehr lesen)
24,95 € 1
Prüf-Tool: Wegfall der verlängerten Stufenlaufzeit
Mit diesem Prüf-Tool prüfen Sie sicher und zuverlässig, ob Sie die bei einem Beschäftigten eintretenden Änderungen richtig erfasst haben, wenn die Stufenlaufzeit unterbrochen wurde: dies ist der Fall bei Elternzeiten, Sonderurlaub und langan ... (mehr lesen)
29,80 € 1
Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes
Mit der Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Änderungen für TVöD Anwender: Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes müssen anhand der neuen Entgeltordnung in neue Entgeltg ... (mehr lesen)
10,00 € 1
Das Entgeltsystem des TV-L von A-Z - Nr. 503
Die neuen Arbeitshilfen stellen nach einer Übersicht die verschiedenen Entgeltarten des TVöD/TV-L dar. 99 Seiten.   Bestellnr: 503   Erhältlich als PDF. ... (mehr lesen)
10,00 € 1
Vom BAT zum TVöD - Nr. 647
Zum 1. Oktober 2005 tritt der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und ersetzt den BAT/VKA und den BAT/Bund. Damit müssen die bisherigen BAT-Vergütungen in das neue Entgeltsystem des TVöD übergeleitet werden. Grundla ... (mehr lesen)
10,00 € 1