Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-VKA)

Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-VKA) - Nr. 505

Mit der Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Änderungen für TVöD Anwender: Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes müssen anhand der neuen Entgeltordnung in neue Entgeltgruppen eingruppiert werden, zudem werden diese Beschäftigten in eine neue Entgelttabelle übergeleitet und es verändern sich bisherige Besitzstandsregelungen.

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Mit der Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es

Änderungen für TVöD Anwender: Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes (Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Gruppenleiter WfbM, Leiter von Einrichtungen usw.) müssen anhand der neuen Entgeltordnung in neue Entgeltgruppen eingruppiert werden, zudem werden diese Beschäftigten in eine neue Entgelttabelle übergeleitet und es verändern sich bisherige Besitzstandsregelungen. Die Neuregelungen treten zum 1. November 2009 in Kraft.

 

Aus dem Inhalt der Arbeitshilfe:

• Die Neuregelungen im TVöD-VKA

• Die Änderungen zum 1. November 2009

• Für welche Beschäftigten gilt die neue Entgeltordnung?

• Die neue S-Entgelttabelle

• Die veränderten Stufenlaufzeiten der neuen S-Entgelttabelle

• Aufbau der Entgeltordnung: Entgeltgruppen – Fallgruppen – Tätigkeitsmerkmale - Protokollerklärungen

• Das Verfahren der Eingruppierung

• Übersicht über die Eingruppierungen aller Beschäftigten im SuE von A - Z

• Die 3 Schritte der Überleitung

• 1. Schritt: Eingruppierung der Beschäftigten

• 2. Schritt: Zuordnung zur Stufe und zur Stufenlaufzeit

• 3. Schritt: Berechnung des individuellen Vergleichsentgelts

• Fallbeispiele zur Überleitung

• Sonderregelung: Wechseloption für Beschäftigte der EG 9

• Anpassung der Strukturausgleichzulagen

• Zuordnung der TVöD Leistungen zu den S-Entgeltgruppen

• Änderungen im TVÜ: Bewährungsaufstiege

• Änderungen im TVÜ: Vergütungsgruppenzulage

• Neueinstellungen ab 1. November 2009

 

Die Arbeitshilfe bietet Hilfestellungen zur Umsetzung der Schritte der Überleitung und informiert über die neuen Regelungen der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst.

 

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