Mit der GATA geht’s leichter: Teilhabeprozesse schnell und effektiv umsetzen

 

Welche Anforderungen werden durch das Gesamtplanverfahren an den Leistungserbringer gestellt? Wie können diese Vorgaben ressourcenschonend und fachlich korrekt im Sinne des BTHGs erfüllt werden?

 

Was ist die GATA?

Die Grafschafter Aktivitäts- und Teilhabeanalyse (GATA) bietet die Möglichkeit, den individuellen Teilhabeprozess von Menschen mit Behinderungen ICF-orientiert und auf den jeweiligen Kontext (z.B. Werkstatt für behinderte Menschen WfbM) abzubilden.

 

Wie funktioniert GATA?

Durch die Erstellung eines Basisprofils werden die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung in der ICF benannten Komponente Aktivität und Teilhabe mit unterstützenden Formulierungshilfen beschrieben. Der Verlauf der Unterstützungsleistungen durch interessierte Parteien (z.B. Leistungserbringer, Leistungsträger) können per Katalog strukturiert und wirkungsorientiert abgebildet werden. Dabei gilt das psychosoziale Modell als Basis der inhaltlichen Gestaltung. Hierbei werden die Komponenten Aktivität und Teilhabe mit Hinzunahme umweltbezogener und personenbezogener Faktoren berücksichtigt. Die im Rahmen des Katalogs definierten Ziele sind nach der S.M.A.R.T. Methode beschrieben.

 

Wozu kann die GATA eingesetzt werden?

Die GATA dient der fundierten Vorarbeit im Rahmen der Dokumentation des Gesamtplanverfahrens. Demnach bildet sie in Niedersachsen die Informationen für den durch das B.E.Ni. Verfahren geforderten F4 und F5 Bogen ab. Grundsätzlich ist die GATA durch ihre Kompatibilität mit dem BTHG sowie der ICF auf die Bedarfsermittlungsinstrumente der jeweiligen Bundesländer (z.B. BEI.NRW, ITP etc.) anpassbar.

 

Wer kann GATA einsetzen?

Zur inhaltlichen Strukturierung des Gesamtplanverfahrens kann die GATA sowohl durch Leistungserbringer als auch durch Leistungsträger genutzt werden.

 

Welche Vorteile hat die Arbeit mit der GATA?

Sie liefert Prozessklarheit in der Umsetzung einer personenzentrierten Bedarfsermittlung nach ICF-Standard und bietet der Person mit Behinderung eine selbstbestimmte wirkungsorientierte Zielplanung. Sie unterstützt die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Umsetzung von Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung und basiert auf einem hohen fachlichen Standard, der für ein multiprofessionelles Team in sozialen Unternehmen, unter Berücksichtigung vorhandener Zeitressourcen, anwendbar ist.