Sowohl der TVöD als auch der TV-L sehen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgelttabelle besondere Stufenlaufzeiten vor.
Mit Einführung einer eigenen Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienstes wurden im TVöD teilweise verlängerte Stufenlaufzeiten festgelegt. Im TV-L wurden diese später übernommen.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ,die aufgrund ihrer Tätigkeit in einer der S-Gruppen eingruppiert werden, verbleiben jeweils ein Jahr länger in den Stufen 2 und 3.
In der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 (Erzieher mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten) oder Fallgruppe 2 (Handwerksmeister als Gruppenleiter in einer WfbM) eingruppiert sind, wurde die Stufenlaufzeit der Stufe 4 von vier auf acht Jahre und die Stufenlaufzeit der Stufe 5 von 5 auf 10 Jahre verdoppelt.
2015 wurden die verlängerten Stufenlaufzeiten in Stufe 4 und 5 um jeweils zwei Jahre verkürzt.
Mit der Tarifeinigung 2022 wurde für den TVöD-VKA beschlossen, die besonderen Stufenlaufzeiten der S-Entgelttabelle am 1. Oktober 2024 an die allgemeinen Stufenlaufzeiten anzupassen. Der TV-L hat sich mit dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 diesem Schritt angeschlossen.
Damit werden Beschäftigte, die sich in einer Stufe mit verlängerter Stufenlaufzeit befinden einer höheren Stufe zugeordnet, wenn sie die für diese Stufe geltende allgemeine Stufenlaufzeit am 1. Oktober 2024 bereits absolviert haben.
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 18 eingruppiert sind, muss daher zum 1. Oktober 2024 geprüft werden, ob sie einer höheren Stufe zuzuordnen sind.
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