Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ist die Erneuerung des SGB XI abgeschlossen. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach dem Pflegegrad gestaffelt. 71 Seiten.
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Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ist die Erneuerung des SGB XI abgeschlossen. Aus Pflegestufen
werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz
entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach
dem Pflegegrad gestaffelt.
Zum 1.Januar 2017 erfolgt eine Überleitung: alle bisherigen Leistungsempfänger werden ohne
erneute Begutachtung einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Dadurch kommt es besonders für
Versicherte der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu einem höheren Leistungsanspruch.
Bei Neuanträgen erfolgt die Begutachtung künftig mit dem neuen NBA.
Die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden zu Angeboten zur Unterstützung im
Alltag zusammengeführt und können von anerkannten Trägern erbracht werden.
Zudem bringt die Gesetzesänderung noch eine Reihe von Leistungserweiterungen und Veränderungen
bei der Beratung, Begutachtung und Leistungsgewährung.
Da der Gesetzentwurf auf der Grundlage umfangreicher Vorarbeiten von Experten entstanden ist,
sind keine grundlegenden Änderungen im Gesetzgebungsverfahren mehr zu erwarten.
Weil gerade im Vorfeld von Änderungen die Verunsicherung der Betroffenen besonders hoch ist
und entsprechend viele Fragen auftauchen, bietet die neue Arbeitshilfe eine praxisorientierte umfassende
Darstellung der vorgesehenen Änderungen.
Aus dem Inhalt:
- Die vorgesehenen Änderungen im SGB XI
- Die Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
- Welche Leistungen erhalten künftig Versicherte der Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 mit
eingeschränkter Alltagskompetenz?
- Die Leistungsansprüche der Pflegegrade 1 bis 5e
- Die Änderungen bei den einzelnen Leistungen: Pflegesachleistung, Pflegegeld, Verhinderungspflege,
Kurzzeitpflege, Zuschlag in Wohngruppen usw.
- Die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
- Die Anwendung des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA)
- Die erweiterten Möglichkeiten durch niedrigschwelligen Angebote zur Unterstützung im
Alltag
- Schnittstellen zwischen dem neuen SGB XI und der Eingliederungshilfe
Ausschließlich erhältlich als PDF.
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