Wird dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung entspricht und hat er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.
Persönliche Zulage
1. Voraussetzung: der Arbeitgeber überträgt dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit.
2. Voraussetzung: die übertragende Tätigkeit gehört zu einer höheren Entgeltgruppe.
3. Voraussetzung: die Übertragung erfolgt vorübergehend.
4. Voraussetzung: die höherwertige Tätigkeit wird für mindestens einen Monat ausgeübt.
Karl vertritt den Einrichtungsleiter vom 1. April bis zum 31. Mai. Karl ist in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 eingruppiert. Die Leitungsstelle wird nach Entgeltgruppe 10 bewertet.
Karl erhält daher für die Monate April und Mai eine persönliche Zulage.
Berechnung der persönlichen Zulage für alle Entgeltgruppen seit dem 1.3.2018
Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach ergeben hätte.
Für die Berechnung wird der Beschäftigte höhergruppiert:
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe wird der Beschäftigte der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hatte, mindestens jedoch der Stufe 2.
Karl vertritt den Einrichtungsleiter vom 1. April bis zum 31. Mai. Karl ist in Entgeltgruppe E 11 Stufe 4 eingruppiert. Die Leitungsstelle wird nach Entgeltgruppe E 12 bewertet.Karl erhält daher für die Monate April und Mai eine persönliche Zulage.
Berechnung des Garantiebetrages
Das bisherige Tabellenentgelt von Karl beträgt in E 11 Stufe 4: 4.145,91 €
durch die Höhergruppierung käme er in E 12 Stufe 4: 4.592,40 €
Der Unterschied zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt beträgt: 446,49 €
der Höhergruppierungsgewinn beträgt: 446,49 €
Karl bekommt daher in den Monaten April und Mai jeweils eine Zulage von: 446,49 €
Erreicht der Beschäftigte während der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die nächsthöhere Stufe seiner Entgeltgruppe, wird die Zulage auf der Grundlage der höheren Stufe neu berechnet.
Anteilige Zulage
Besteht der Anspruch auf die persönliche Zulage nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
Entgeltfortzahlung
Im Rahmen der Entgeltfortzahlung (Urlaub, Arbeitsbefreiung, Krankenbezüge) wird die persönliche Zulage weitergezahlt.
Jahressonderzahlung
Die in den Monaten Juli, August und September gezahlte persönliche Zulage geht mit ein in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung.
Leistungsentgelt
Bei der Ermittlung der Höhe des Leistungsbudgets für das Leistungsentgelt werden Zulagen berücksichtigt. (§ 18 Abs.3 Protokollerklärung)
Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.