Die Ausübung einer Nebentätigkeit im TVöD

Sind zwei Jobs gleichzeitig erlaubt? Was gilt es zu beachten?

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Karla ist als Erzieherin in der Einrichtung mit 30 Wochenstunden beschäftigt. Sie will jetzt im Rahmen einer Nebentätigkeit als Hausmeisterin in einem anderen Verein für 9 Wochenstunden tätig werden. Benötigt sie dazu eine Genehmigung?

 

braucht man für eine Nebentätigkeit eine Genehmigung?

Nebentätigkeiten sind als weitere Tätigkeiten im Rahmen der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG ohne Genehmigung möglich. Karla muss sich daher nicht die Genehmigung ihres Arbeitgebers einholen. Sie muss aber dessen Interessen berücksichtigen.

 

Nebentätigkeiten vorher schriftlich anzeigen!

Daher legt § 3 Abs.3 TVöD fest, dass Nebentätigkeiten gegen Entgelt dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen sind.

 

Kann der Arbeitgeber einen zweiten job untersagen oder mit auflagen versehen?

Der Arbeitgeber kann dann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

 

welche informationspflichten hat der arbeitnehmer?

Karla muss dazu ihren Arbeitgeber informieren über

  • den zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit
  • die auszuübende Tätigkeit
  • den Arbeitgeber der Nebentätigkeit
  • die zeitliche Lage der Arbeitszeit
  • die Höhe des Arbeitsentgelts.

welche auflagen kann der arbeitgeber erlassen?

Zur Auflage kann gemacht werden, dass Karla trotz Nebentätigkeit die Ruhetagsregelung einhält und ein Zeitraum im Umfang des Mindesturlaubs in beiden Arbeitsverhältnissen zeitgleich arbeitsfrei bleibt.

 


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



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