Arbeitsbefreiung und Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz

Arbeitsbefreiung und Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz - Nr. 604

Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten ab dem 1. Juli 2008 Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Freistellung für die Dauer der neuen Pflegezeit.

Die neue Arbeitshilfe informiert praxisnah über die neuen Ansprüche der Beschäftigten und erläutert die Verfahrensregelungen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann der Arbeitgeber eine Fortzahlung der Vergütung leisten muss und welche arbeitsvertraglichen Regelungen dazu bestehen müssen. 58 Seiten.

 

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Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten ab dem 1. Juli 2008 Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Freistellung für die Dauer der neuen Pflegezeit.

Die neue Arbeitshilfe informiert praxisnah über die neuen Ansprüche der Beschäftigten und erläutert die Verfahrensregelungen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann der Arbeitgeber eine Fortzahlung der Vergütung leisten muss und welche arbeitsvertraglichen Regelungen dazu bestehen müssen.

 

Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

  • Wer hat Anspruch?
  • In welchen Betrieben besteht Anspruch?
  • Wann besteht kein Anspruch?
  • Für welchen Zeitraum besteht Anspruch?  Wann ist die Arbeitsbefreiung erforderlich?
  • Nachweis der Erforderlichkeit
  • Welches Verfahren muss der Beschäftigte einhalten?
  • Besteht Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung?
  • Wie erfolgt die Fortzahlung der Vergütung?
  • Welche Folgen hat eine unbezahlte Arbeitsbefreiung?
  • Besteht Kündigungsschutz während der Arbeitsbefreiung?
  • Sind befristete Verträge zur Vertretung möglich?

Freistellung bei Inanspruchnahme der Pflegezeit

  • Wer hat Anspruch?
  • Was ist eine Freistellung?
  • Wann besteht kein Anspruch?
  • In welchen Betrieben besteht Anspruch?
  • Welcher Anspruch besteht in Kleinbetrieben?
  • Für welchen Zeitraum besteht Anspruch?
  • Wann besteht Anspruch auf Pflegezeit?
  • Wie müssen die Voraussetzungen für die Pflegezeit nachgewiesen werden?
  • Welches Verfahren muss der Beschäftigte einhalten?
  • Welcher Ankündigungsfrist ist einzuhalten?
  • Welche Erklärung muss abgegeben werden?
  • Dauer der Pflegezeit
  • Wie wird die Pflegezeit beendet?
  • Wann endet die Pflegezeit vorzeitig?
  • Kann die Pflegezeit verlängert werden?
  • Teilweise Freistellung während der Pflegezeit?
  • Fortzahlung der Vergütung während der Freistellung?
  • Arbeitsrechtliche Folgen hat die vollständige Freistellung? - Sonderkündigungsschutz während der Freistellung
  • Welche Folgen hat die Freistellung im TVöD/TV-L?
  • Freistellung und Sozialversicherungspflicht? - Welche Folgen gibt es für geringfügig Beschäftigte?
  • Folgen für die Arbeitslosenversicherung?
  • Folgen für die Kranken- und Pflegeversicherung?
  • Folgen für die Rentenversicherung?
  • Folgen für die Unfallversicherung?
  • Sind befristete Verträge zur Vertretung möglich?

Auf einen Blick:

  • Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
  • Pflegezeit mit vollständiger Freistellung von der Arbeit
  • Pflegezeit mit teilweiser Freistellung von der Arbeit
  • Teilzeitbeschäftigung wegen Pflege im TVöD/TV-L

 

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