Corona-Virus - TV COVID - Die Anwendung des neuen Tarifvertrages zur Regelung der Kurzarbeit

Kurzarbeit, Tarifvertrag, TVöD, soziale Einrichtung, Kurzarbeitergeld, Kug

TV COVID - Die Anwendung des neuen Tarifvertrages zur Kurzarbeit - Nr. 317

Zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände wurde am 30. März 2020 ein besonderer Tarifvertrag abgeschlossen. 

Dieser Tarifvertrag ermöglicht es den kommunalen Arbeitgebern Kurzarbeit einzuführen und für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld (Kug) in Anspruch zu nehmen. Der TV COVID ist notwendig, weil der für die kommunalen Arbeitgeber geltende TVöD-VKA keine Möglichkeit bietet, mit Kurzarbeit auf den durch die Pandemie verursachten veränderten Personalbedarf zu reagieren. Die Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte Einführung in die neuen tariflichen Regelungen zur Ausgestaltung der Kurzarbeit: Geltungsbereich, ausgeschlossene Personengruppen, Ankündigungsfristen, Höchstdauer, Information des BR, Aufstockung des Kug, Urlaub, Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Veränderung der Kurzarbeit u.v.m. 

 

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Seiten: 64

Themengebiet: WfbM, Kug, TVöD, Tarifvertrag, TV COVID, Kurzarbeit, Corona, soziale Einrichtung,  AP 317

 

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Zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände wurde am 30. März 2020 ein besonderer Tarifvertrag abgeschlossen. 

Dieser Tarifvertrag ermöglicht es den kommunalen Arbeitgebern Kurzarbeit einzuführen und für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld (Kug) in Anspruch zu nehmen. Der TV COVID ist notwendig, weil der für die kommunalen Arbeitgeber geltende TVöD-VKA keine Möglichkeit bietet, mit Kurzarbeit auf den durch die Pandemie verursachten veränderten Personalbedarf zu reagieren. 

In einer bislang unbekannten Schnelligkeit wurde daher ein entsprechender Tarifvertrag vereinbart, der im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020 die mitbestimmungsfreie Anordnung von Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst zulässt. 

 

Zur Sicherung der finanziellen Existenz der betroffenen Beschäftigten wurden im Tarifvertrag Rahmenbedingungen festgelegt, die über die gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld hinausgehen. Der tarifliche Aufstockungsbetrag zum Kug gleicht den Entgeltausfall weitgehend aus. 

 

Wenn soziale Einrichtungen das öffentliche Tarifwerk des TVöD anwenden, stellen sich damit eine Reihe von Fragen: 

  • wann muss der TV COVID zwingend angewendet werden?
  • was ist mit bereits bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit?
  • wann ist die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verpflichtend?
  • was ist, wenn die Einrichtung einen höheren Aufstockungsbetrag bereits vereinbart hat? 

Neben der Beantwortung dieser Fragen bietet die Arbeitshilfe eine praxisorientierte Einführung in die neuen tariflichen Regelungen zur Ausgestaltung der Kurzarbeit: Geltungsbereich, ausgeschlossene Personengruppen, Ankündigungsfristen, Höchstdauer, Information des BR, Aufstockung des Kug, Urlaub, Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Veränderung der Kurzarbeit u.v.m. 


Produktdetails

Seiten: 64

Format: DIN-A-4

Themengebiet: WfbM, Kug, TVöD, Tarifvertrag, TV COVID, Kurzarbeit, Corona, soziale Einrichtung,  AP316

Autor: Kurt Ditschler

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