Inhouse Seminare & Workshops

AKTUELL: Prüfung ihres Arbeitsvertrages auf unwirksame Regelungen

Wenn bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass die Regelungen des TVöD nur zum Teil Anwendung finden, dann unterliegen diese Regelungen der Inhaltskontrolle des BGB. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden: auch wenn eine TVöD-Regelung für einen tarifgebundenen Arbeitgeber stets wirksam ist, kann diese Regelung für den Anwender des TVöD auf einmal unwirksam sein.

 

Lassen sie von uns ihren Arbeitsvertrag mit den übernommenen TVöD Regelungen auf unwirksame Regelungen prüfen. Sie fragen unverbindlich eine AGB-Prüfung an. Wir melden uns umgehend zurück.

Konditionen:

  •  Wir erstellen ein ausführliches Gutachten zur Wirksamkeit ihrer aus dem TVöD übernommenen Regelungen, auf der Grundlage ihres Arbeitsvertrages.
  • Wir haben dafür ein Standardverfahren entwickelt, das die Kosten für sie niedrig hält. Durchführung zum sehr günstigen Festpreis von 499,- Euro inkl. MwSt..


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Sie haben einen Schulungs- und Fortbildungsbedarf? Ob für ein kleines Team oder die gesamte Abteilung. Gerne führen wir eine Inhouse-Schulung nach Ihren Wünschen durch.

 

Sie möchten ein Inhouse Webinar oder Workshop? Gerne realisieren wir über Skype oder ZOOM diesen Wunsch. Einfach und unkompliziert. Dabei ist auch eine größere Anzahl von Mitarbeitern an verschiedenen Standorten (z.B. Home-Office) kein Problem. Über unsere Geschäftskunden-Lösung beim Video-Konferenzanbieter ZOOM und TEAMS können wir dies professionell und hochwertig mit Ihnen umsetzen. Falls Sie über eine eigene interne Softwarelösung verfügen, kann diese auch genutzt werden.

 


Jetzt online anfragen oder schreiben Sie eine Email an: [email protected]  


 Wir bieten

Nach Ihren Wünschen

Im Inhouse Seminar gehen wir auf Ihre spezifischen Themen & Herausforderungen ein. Dies kann von einer Schulung bis hin zu einer gemeinsamen Begutachtung gehen. 

preisgünstig

Schicken Sie nicht ihr Team durch die ganze Republik. Lassen Sie effektiv und preisgünstig digital in einer Online-Fortbildung schulen. 

DIgital

Ob als Workshop oder klassisches Webinar.


Inhouse Seminare und Workshops zu folgenden Themen an

 

Einführungsseminare in das Arbeits- und Tarifrecht

 

 

 

Arbeits- und Tarifrecht in sozialen Einrichtungen: Die Anwendung des TVöD

 

 

Aktuelle Änderungen im  Arbeits- und Tarifrecht 

 

 

Befristete Arbeitsverträge

 

 

Teilzeitbeschäftigung

 

Umsetzung des BetrVG : Tendenzschutz in sozialen Einrichtungen 

 

ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)

 

Personal, HR &

Marketing:

Personalgewinnung

 

 

Einführung in das BetrVG

 

 

Eingruppierungen im TVöD / TV-L

 

 

Arbeitsrecht für Leitungskräfte

 

 

Einführung in das SGB II und das SGB XII

 

 

Rechtsgrundlagen der Behindertenhilfe: Grundsicherung - Eingliederungshilfe - SGB IX

 

 

SGB XI für die Behindertenhilfe

 

 

Seminare zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

 

 

Digitalisierung: MS Excel, MS WORD, MS OUTLOOK Content Marketing, Google Produkte, Webseiten & Webshops

 



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Kennen Sie schon unsere FachbeiträgE?

Wie kann ein nicht zuständiger Reha-Träger zum leistenden Reha-Träger werden? Eigentlich wird eine Leistung vom zuständigen Reha-Träger geleistet, es gibt jedoch auch nach § 15 SGB IX Ausnahmen davon. Dies wird als trägerübergreifende Leistungserbringung verstanden.

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