Die Regelungen zur Aktivrente sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für Beschäftigungen jenseits der Regelaltersgrenze einen neuen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 24.000 € vor. In dieser Arbeitshilfe werden alle Fragen rund um die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags bearbeitet.
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