Fachartikel: Die persönliche Zulage im TVöD

Eingruppierung, Entgeltgruppen, Berechnung Garantiebetrag

Fachartikel › 

Persönliche Zulage im TVöD, Eingruppierung, Entgeltgruppe, Berechnung Garantiebetrag

Wird dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung entspricht und hat er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

 

Persönliche Zulage

1. Voraussetzung: der Arbeitgeber überträgt dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit.

2. Voraussetzung: die übertragende Tätigkeit gehört zu einer höheren Entgeltgruppe.

3. Voraussetzung: die Übertragung erfolgt vorübergehend.

4. Voraussetzung: die höherwertige Tätigkeit wird für mindestens einen Monat ausgeübt.

 

Karl vertritt den Einrichtungsleiter vom 1. April bis zum 31. Mai. Karl ist in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 eingruppiert. Die Leitungsstelle wird nach Entgeltgruppe 10 bewertet.

 

Karl erhält daher für die Monate April und Mai eine persönliche Zulage.

 

 

Berechnung der persönlichen Zulage für alle Entgeltgruppen seit dem 1.3.2018

 

Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach ergeben hätte. 

 

Für die Berechnung wird der Beschäftigte höhergruppiert:

 

Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe wird der Beschäftigte der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hatte, mindestens jedoch der Stufe 2.

 

 

Karl vertritt den Einrichtungsleiter vom 1. April bis zum 31. Mai. Karl ist in Entgeltgruppe E 11 Stufe 4 eingruppiert. Die Leitungsstelle wird nach Entgeltgruppe E 12 bewertet.Karl erhält daher für die Monate April und Mai eine persönliche Zulage.

 

Berechnung des Garantiebetrages

Das bisherige Tabellenentgelt von Karl beträgt in E 11 Stufe 4:    4.145,91 €

durch die Höhergruppierung käme er in E 12 Stufe 4:    4.592,40 €

Der Unterschied zwischen bisherigem und neuem Tabellenentgelt beträgt:    446,49 €

der Höhergruppierungsgewinn beträgt:    446,49 €

Karl bekommt daher in den Monaten April und Mai jeweils eine Zulage von:    446,49 €

 

Erreicht der Beschäftigte während der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die nächsthöhere Stufe seiner Entgeltgruppe, wird die Zulage auf der Grundlage der höheren Stufe neu berechnet.

 

Anteilige Zulage

Besteht der Anspruch auf die persönliche Zulage nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.

 

Entgeltfortzahlung

Im Rahmen der Entgeltfortzahlung (Urlaub, Arbeitsbefreiung, Krankenbezüge) wird die persönliche Zulage weitergezahlt.

 

Jahressonderzahlung

Die in den Monaten Juli, August und September gezahlte persönliche Zulage geht mit ein in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung.

 

Leistungsentgelt

Bei der Ermittlung der Höhe des Leistungsbudgets für das Leistungsentgelt werden Zulagen berücksichtigt. (§ 18 Abs.3 Protokollerklärung)


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.




Das Fachbücher zum TVöD

Prüf-Tool zum Gender Pay Gap - Nr. 530/531
Mit diesem Prüf-Tool prüfen Sie sicher und zuverlässig, ob es in Ihrer Einrichtung ein Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt, bei welchen Entgeltarten das Gefälle besonders ausgeprägt ist und zu wessen Lasten das G ... (mehr lesen)
ab 49,80 € 1
Die Anwendung des Steuerfreibetrags „Aktivrente“ -
Die Regelungen zur Aktivrente sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für Beschäftigungen jenseits der Regelaltersgrenze einen neuen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 24.000 € vor. In dieser Arbeitshilfe werd ... (mehr lesen)
24,95 € 1
TVöD-VKA: Die Tarifänderungen 2025 - Nr. 521
Die Tarifparteien haben sich am 6. April 2025 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Bereich des TVöD-VKA geeinigt. In der Arbeitshilfe werden die Tarifänderungen übersichtlich dargestellt und beispielhaft erläutert. ... (mehr lesen)
28,95 € 1
Prüf-Tool: Wegfall der verlängerten Stufenlaufzeit
Mit diesem Prüf-Tool prüfen Sie sicher und zuverlässig, ob Sie die bei einem Beschäftigten eintretenden Änderungen richtig erfasst haben, wenn die Stufenlaufzeit unterbrochen wurde: dies ist der Fall bei Elternzeiten, Sonderurlaub und langan ... (mehr lesen)
19,80 € 1
Prüf-Tool: Wegfall der verlängerten Stufenlaufzeit
Mit diesem Prüf-Tool prüfen Sie sicher und zuverlässig, ob Sie die bei einem Beschäftigten eintretenden Änderungen richtig erfasst haben. Sie brauchen für den 1. Oktober 2024 nur einzugeben: die Entgeltgruppe, die Entgeltstufe und ... (mehr lesen)
ab 19,80 € 1
TV-L: Überleitung nach dem Wegfall der verlängerte
Die Tarifparteien haben sich 2023 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Zu den Änderungen gehört auch der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten zum 1. Oktober 2024. Dies ... (mehr lesen)
24,95 € 10,00 € 1