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Bezugsnahmeklausel prüfen
Bitte wählen Sie:
Ist im Arbeitsvertrag die Anwendung des vollständigen TVöD mit keinerlei Ausnahmen und in der jeweils geltenden Fassung vereinbart worden (dynamische Bezugsnahmeklausel)?
Ist im Arbeitsvertrag die Anwendung von Teilen des TVöD vereinbart worden (selektive Bezugsnahmeklausel)?
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