Fachbeitrag: Fahrgemeinschaft für Reisen von Betriebsratsmitgliedern

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Überstundenzuschlag Teilzeitbeschäftigung TVöD Bundesarbeitsgericht

Zwei Betriebsmitglieder nehmen gemeinsam an einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte teil.

 

Die beiden Betriebsratsmitglieder wollen für die Reise zur Schulungsveranstaltung ihren privaten PKW nutzen. Der Arbeitgeber stimmt der Nutzung zu, sagt eine Nutzungsentschädigung zu und verlangt aber, dass beide Betriebsratsmitglieder eine Fahrgemeinschaft bilden und nicht separat jeweils mit ihren privaten PKWs zur Schulung fahren.

 

Kann der Arbeitgeber die Bildung einer Fahrgemeinschaft verlangen?

 

Das BAG (Beschluss vom 24.10.2018 – 7 ABR 23/17) sagt: JA.

 

Der Arbeitgeber muss bei Schulungen die notwendigen Reisekosten tragen.

Der Betriebsrat ist jedoch verpflichtet, diese Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken. Daher muss er das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.

 

Wenn sich ein Betriebsratsmitglied entschließt, seinen privaten PKW zu nutzen, dann ist es grundsätzlich zumutbar dass die an der Schulung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder eine Fahrgemeinschaft bilden.  


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



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