Die Überleitung in die neue Entgeltordnung TVöD-VKA

Die Überleitung in die neue Entgeltordnung TVöD-VKA : Wer hat Anspruch auf eine Höhergruppierung? - AP 81

Zum 1. Januar 2017 wird die neue Entgeltordnung-VKA in Kraft treten. Alle Beschäftigten mit einem TVöDVKA Vertrag müssen in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden. Zudem können die übergeleiteten Beschäftigten einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen, wenn ihre derzeitige Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird. 80 Seiten.

 

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Zum 1. Januar 2017 wird die neue Entgeltordnung-VKA in Kraft treten. Alle Beschäftigten mit einem TVöDVKA Vertrag müssen in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden. Zudem können die übergeleiteten Beschäftigten einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen, wenn ihre derzeitige Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird. Der Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht aber nicht für jeden Beschäftigten: zum Teil werden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale keiner höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten aus dem BAT übergeleitet worden sind und ob sie einen BAT-Bewährungaufstieg hatten.

 

In der Arbeitshilfe werden daher praxisorientiert behandelt:

  • Aufbau der neuen Entgeltordnung 
  • VKA
  • Das Verfahren der Überleitung in die neue Entgeltordnung
  • Das Verfahren der Höhergruppierung im Anschluss an die Überleitung
  • Für welche Beschäftigtengruppen besteht kein Anspruch auf Höhergruppierung ?
  • Die Durchführung der Prüfung, ob Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht
  • Die Überprüfung der Ansprüche auf Höhergruppierung für
    • aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte in der Verwaltung (E2 – E15)
    • nach dem 1.10.2005 neu eingestellte Beschäftigte in der Verwaltung (E1 – E 15)
    • Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten (Hausmeister)
    • Bezügerechner, IT-Mitarbeiter
    • Beschäftigte im Gesundheitsdienst (Beschäftigte in der Pflege, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) 

 

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